09.02.2019

Mehr Demokratie an unseren Schulen

Weltbeste Bildung war für uns Junge Liberale schon immer ein Herzensthema – schließlich ermöglicht
erst ein gutes Bildungssystem aufgeklärte und mündige Einzelpersonen, die sich frei in ihrem Alltag
bewegen und entscheiden können. Daher ist es umso tragischer, dass die deutsche Schullandschaft
der Zeit hinterherhinkt. Es fehlt vor allem an neuen innovativen Unterrichtskonzepten, die unsere
Kinder auf die Arbeitswelt von morgen vorbereiten.

Das ist besonders schwerwiegend, da die Frage „Mit welchen innovativen Konzepten wollen wir
Schulkinder auf eine digitalisierte Welt vorbereiten?“ vermutlich die wichtigste Frage in der
Bildungspolitik ist. Doch wir Liberale fragen uns nicht, welche Konzepte man vorgeben könnte, denn
wir wollen, dass die Experten vor Ort dank geeigneter Rahmenbedingungen innovative Konzepte
entwerfen können.

Für uns ist glasklar: Nur durch einen Wettbewerb zwischen den Schulen können die besten Konzepte
entstehen. Über die Konzepte der Schulen wird jedoch „mit den Füßen abgestimmt“, d.h. die Schulen
mit den erfolgreichsten Ideen dürfen sich über den größten Zulauf und dementsprechend hohe
Anmeldezahlen freuen. Der Nachteil an dieser Form der Abstimmung ist, dass sie im Nachhinein
geschieht – so können schlechte Konzepte nur schwer von der schon bestehenden Schulgemeinde
verhindert werden. Das liegt vor allem am vorherrschenden Machtgefälle. Vereinfacht gesagt: Wenn
die Schulleitung was möchte, dann kriegt sie das auch.

Für eine demokratischere Debattenkultur, in der um die besten Ideen gestritten wird, sollte die
Schülervertretung an den Schulen gestärkt werden. Schließlich haben die Veränderungen an ihrer
Schule einen direkten Einfluss auf ihr jetziges und zukünftiges Leben. Dieses Vorhaben könnte durch
bessere Rahmenbedingungen für eine gelebte Demokratie in der Schülerschaft ermöglicht werden.

Daher fordern wir:

1. Schüler sollen dasselbe Mitwirkungsrecht an ihrer Schule genießen, wie es Artikel 10 Abs. 2
der Landesverfassung den Eltern garantiert.

2. Das Schulgesetz soll ausdrücklich klarstellen, dass Schülervertretungen unabhängig – und
somit eigenständig – agieren können. Die Schulleitung darf die Arbeit der Schülervertretung
ausschließlich nur dann blockieren, wenn sie ihr schulpolitisches Mandat überschreitet.

3. Die Schulleitung trägt dafür Verantwortung, dass neugewählte Schülersprecher ein
„Starterpaket“ erhalten, das vom Ministerium für Schule und Bildung zur Verfügung gestellt
wird und Informationen über die SV-Arbeit, Seminare und alle rechtlichen Möglichkeiten
beinhaltet. 32

4. Schülern an einer Ganztagsschule soll das Recht eingeräumt werden, mindestens vier
Unterrichtsstunden im Monat befreit zu werden, um ein Ehrenamt (z.B. in der
Schülervertretung) auszuführen.

5. Die Einführung einer direkten Wahl der Schülersprecher durch die ganze Schülerschaft an
jeder Schule in Nordrhein-Westfalen.

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