Finanzen und Steuern:
- Die Freigrenze für aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb erzielten Einnahmen für gemeinnützige Vereine soll auf 60.000 Euro erhöht werden. Dieser Betrag soll automatisch jährlich an die Inflation angepasst werden. Dies soll auch für die Einnahmen aus sportlichen Veranstaltungen gelten.
- Die Freibeträge bei der Körperschaftssteuer für Vereine sollen von 5000€ auf 15.000€ erhöht und an die Inflation gekoppelt werden.
- Aufgrund der Inflation und des wachsenden Mangels an nebenberuflich Tätigen ist die Übungsleiterpauschale auf 5.000 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 2.000 Euro anzuheben. Die Pauschalen sollen fortan an die Inflation gekoppelt werden.
- Spendenbescheinigungen sollen erst ab einem Betrag von 500€ verpflichtend ausgestellt werden müssen. Unterhalb dieser Grenze auf Wunsch des Spenders auch verpflichtend. Auch dieser Betrag soll an die Inflation gekoppelt werden.
- Gemeinnützige Vereine sollen bei einer Vereinsfusion von der Grunderwerbsteuer befreit werden. Spendennachweise für gemeinnützige Vereine müssen statt 10 Jahren nur 5 Jahre aufbewahrt.
- Die Rückforderung von Spenden jeder Art darf nur innerhalb von den ersten 3 Jahren, nach Spendeneingang erfolgen, wenn diese nicht zweckgebunden waren und bereits für diesen Zweck genutzt wurden.
Gemeinnützigkeit:
- Die Gemeinnützigkeitsprüfung für Vereine soll für Vereine welche bereits länger als 10 Jahre bestehen, statt alle 3 Jahre, alle 5 Jahre stattfinden.
- Der Katalog der Abgabenordnung zu gemeinnützigen Zwecken soll um folgende Kategorien erweitert werden:
1. Förderung/Bereitstellung von „Freifunk“2. Förderung von E-Sport
3. Politische Jugendorganisationen, welche sich der Förderung von demokratischen Werten verschrieben haben
4.Förderung von Datenschutz und Schutz der digitalen Privatsphäre
5.Förderung von Sprachbildung und Verständigung
6.Die Förderung von rein kommunalpolitischer Unterstützung des demokratischen Staatswesen soll ermöglicht werden
7.Förderung der Unterstützungsangebote für die ehrenamtliche Pflege von Angehörigen
8.Die Förderung der Gleichberechtigung und Aufklärung über alle sexuellen Minderheiten und alle Geschlechter
Digitalisierung:
- Es soll ein digitaler Basisdienst für Vereine zentral durch die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt bereit gestellt werden.(z. B. Videokonferenz-, E-Mail-, Kassen- und Mitgliederverwaltungssysteme); hiermit soll es einheitliche Schnittstellen mit der öffentlichen Verwaltung geben, um medienbruchfrei übermitteln zu können.
- Änderungsanträge im Vereinsregister sollen grundsätzlich und vollständig digital möglich sein.
- Datenschutzrechtlich soll es fortan bei Vereinsveranstaltungen pauschal ausreichen, wenn bei Veranstaltungen mithilfe eines Aushangs und/oder in der Einladung darauf hingewiesen wird, dass Veranstaltungsfotos möglicherweise veröffentlicht werden. Diese angenommene Zustimmung soll demnach auch für Kinder und Personen, die lediglich als Zuschauer an einer Veranstaltung teilnehmen, gelten.
Verwaltungsaufwand
- Die verpflichtende notarielle Beglaubigung bei kleinen Satzungsänderungen und sonstigen Änderungen im Vereinsregister soll abgeschafft werden.
- Den Bundesländern soll (ähnlich dem Vertrag von Landes-Sportverbünden im Fußball)ermöglicht werden, Gesamtverträge für Vereine oder Vereinsverbände mit der GEMA abzuschließen, wodurch Senkungen der Kosten und des administrativen Aufwands für Vereine bei Veranstaltungen erzielt werden können.
- Ehrenamtliche in der Katastrophenhilfe sollen bei Einsatz mit der Freiwilligen Feuerwehr gleichgestellt werden und über die Möglichkeit der unmittelbaren Freistellung verfügen, statt weiterhin mit Urlaubsanträgen arbeiten zu müssen.
- Gemeinnützige Vereine, welche gelegentliche Reisen für Mitglieder und weitere Teilnehmer anbieten, sollen bei Reisegruppen von weniger als 10 volljährigen Personen, von den durch die EU-Pauschalreiserichtlinien anfallenden Informations- und Versicherungspflichten befreit werden.
- Eine vereinfachte und erweiterte Ausnahmeregelung für Vereine im Feiertagsgesetz um kleine nicht gewerbliche Basare und Märkte auch an Sonntagen durchführen zu können.
- Das Verfahren zum Erhalt der Ehrenamtskarte soll vereinfacht, digitalisiert und einheitlich geregelt werden. Die Mindest-Stundenzahl pro Woche soll von 5 auf 2 Stunden ehrenamtliche Arbeit in der Woche reduziert werden. Ihre Gültigkeit soll einheitlich 3 Jahre betragen. Die Beantragung und Bearbeitung der Ehrenamtskarte soll über die Bürgerbüros auf kommunaler Ebene organisiert werden. Die Ehrenamtskarte soll aktive über den Ehrenamtsbeauftragten beworben werden.
- Die Ehrenamtskarten sollen länderübergreifend anerkannt und standardisiert werden.